Natürlich darf sich jeder Mieter und jede Mieterin während der Mietzeit nach seinen Vorstellungen dekorieren. Dazu gehört auch das Anbohren von Wänden zwecks Befestigung von Bildern, Regalen oder ein bunter Anstrich. Doch…
Dübellöcher & Vertragsende: Was sagt der Gesetzgeber?
