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Dübellöcher & Vertragsende: Was sagt der Gesetzgeber?

Dübellöcher & Vertragsende: Was sagt der Gesetzgeber?

Natürlich darf sich jeder Mieter und jede Mieterin während der Mietzeit nach seinen Vorstellungen dekorieren. Dazu gehört auch das Anbohren von Wänden zwecks Befestigung von Bildern, Regalen oder ein bunter Anstrich. Doch was schuldet der Mieter oder die Mieterin bei Auszug?

Müssen Mieterinnen und Mieter Dübellöcher schließen, auch wenn sie keine Renovierung schulden?

Zwar gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung, Befestigungen mittels Dübeln vorzunehmen. Doch sind diese bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen und die Löcher fachgerecht zu verschließen. Damit besteht nach Ansicht der erkennenden Kammer stets die Pflicht zur Beseitigung von Dübel- oder Bohrlöcher und nicht nur dann, wenn diese auf einem atypischen Nutzerverhalten (extrem viele Bohrlöcher) beruhen würden. Böhrlöcher seinen generell eine Substanzverletzung. 

Mieter müssen Bohrlöcher stets verschließen

Das Gericht urteilte: Mieter sind bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, die Wohnung in einen Zustand zu versetzen, dass eine normale Renovierung (vermieterseits) ausreicht.  Die Beseitigung von bspw. Latexfarben und Dübellöchern erhöht den Aufwand einer normalen Renovierung. Für diesen Mehraufwand hat der Mieter aufzukommen.

Erstattung Malerrechnung für den Mehraufwand

Da die Renovierungspflicht beim Vermieter lag, konnte er vom Mieter auch nur die Mehrkosten verlangen. Das Gericht schätzte den Mehraufwand für das Verschließen der Bohrlöcher und die Beseitigung der Latexfarben auf 50 % der Gesamtkosten der Renovierung. Der Mieter hatte die Kosten hierfür zu tragen.

Landgericht Wuppertal, Urteil vom 16.07.2020,  AZ: 9 S 18/20

Mieterpflichten bei unwirksamer Renovierungsklausel lassen sich daher wie folgt zusammenfassen:

Der Mieter ist berechtigt, die Wohnung während der Mietzeit so zu dekorieren, wie es seinem Geschmack entspricht.  Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss er die Wohnung wieder so herrichten, dass normale Schönheitsreparaturen ausreichen.