Der ausziehende Mieter hat Schäden hinterlassen?
Der „Abzug neu für alt“ bedeutet im Mietrecht, dass der Vermieter durch einen vom Mieter zu leistenden Schadenersatz nicht in den Genuss einer Wertsteigerung kommen soll.
Ein zu leistender Schadenersatz wird dadurch geringer, es ist weniger zu zahlen.
Zur korrekten Berechnung einer Schadenersatzforderung haben wir Ihnen auf unserer Downloadseite eine Tabelle zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lebensdauer von Ausstattungsgegenständen im Mietrecht zusammengestellt. Sprechen Sie uns gern an!
Schäden bei Auszug – neu-für-alt Regel beachten!

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