Tamm GmbH & Co. KG

BGH: tatsächliche Wohnungsgröße entscheidend!

BGH: tatsächliche Wohnungsgröße entscheidend!

Weicht die Quadratmeterzahl von der angegebenen Fläche im Mietvertrag ab, kann das nun teure Auswirkungen auf die Miete und auch die Betriebskostenabrechnung haben. Der BGH hat nun ein wichtiges Urteil gesprochen!

Bislang galt für die Wohnungsgröße die „Toleranzgrenze“ von 10% (siehe unser Beitrag Wohnungsgröße – was gilt?).

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2015 können jetzt zahlreiche Mieter eine Mietsenkung und ebenso zahlreiche Vermieter eine Mieterhöhung fordern:

Der BGH kippte ganz nebenbei und fast unbemerkt die bislang geltende Toleranzgrenze von zehn Prozent bei Wohnflächenabweichungen in Mietverträgen. Bei der Berechnung der Miete kommt es nun grundsätzlich „auf die tatsächliche Wohnungsgröße an“ (Az. VIII ZR 266/14).

Damit nun können zahlreiche Mieter, in deren Mietverträgen mehr Wohnfläche angeben ist als tatsächlich vorhanden, eine Mietsenkung nun auch dann einfordern, wenn die Angaben um weniger als zehn Prozent abweichen.

Für nachmessende Vermieter gilt allerdings dasselbe!

Die tatsächliche Wohnungsgröße ist fortan auch entscheidend, wenn ein Vermieter aus eigenem Verschulden die Wohnfläche im Mietvertrag viel zu gering angegeben hat. Dies war im vorliegenden BGH-Verfahren der Fall. Nachdem er den Fehler bemerkte, wollte der Vermieter die Miete schlagartig auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen. Laut Urteil ist das aber nur bis zur sogenannten Kappungsgrenze möglich. Demnach dürfen Mieten innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 bis 20 Prozent angehoben werden. Das Gericht begrenzte die Mieterhöhung auf die in Berlin gültige Kappungsgrenze von 15 Prozent. Der klagende Vermieter muss sich demnach mit einer Mieterhöhung von zunächst knapp 95 Euro begnügen.

Gleichzeitig entschieden die Bundesrichter jedoch, dass grundsätzlich immer die tatsächliche Quadratmeterzahl ausschlaggebend für die Miete ist – ohne Toleranzgrenze.

Über die Tamm Immobilienverwaltung:

Die Tamm Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG mit Geschäftssitzen in Peine, Braunschweig und Bad Blankenburg ist eines der führenden Häuser im Bereich Immobilienverwaltung und Immobilienmanagement. Das Unternehmen ist dezentral organisiert und kann so auf individuellste Kundenansprüche mit maßgeschneiderten, flexiblen Lösungen reagieren. Die Kernprodukte der Tamm Immobilienverwaltung sind die klassische Wohnungseigentumsverwaltung, die Mietverwaltung (also die Verwaltung von Mieteinheiten Dritter) und die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen zu Festpreisen. Das Unternehmen ist hierbei überregional tätig. Durch die stetige Weiterentwicklung des Unternehmens sowie die langfristige Zufriedenheit seiner Kunden belegt die Tamm Immobilienverwaltung marktführende Positionen in fast allen Produktbereichen. Durch das Schwesterunternehmen Tamm ImmobilienMakler können ergänzende Lösungen aus den Bereichen Immobilienverkauf sowie Immobilienvermietung angeboten werden.