Tamm GmbH & Co. KG

Energetische Modernisierung? Mit 11 % sind Sie dabei!

Energetische Modernisierung? Mit 11 % sind Sie dabei!

Energetische Modernisierung? Elf Prozent Aufschlag für alle!

Der Grund ist die Rechtslage: Ein Vermieter darf seine Immobilie jederzeit energetisch sanieren und der Mieter muss diese Sanierung (wie im vorangegangenen Beitrag dargestellt) dulden. Auf Härtefallregelungen, wie es sie früher gab, kann sich der Mieter dabei nicht stützen. Egal ob Hartz IV-Empfänger, Student oder Rentner, nach der heutigen Gesetzeslage muss ein Mieter die Sanierung hinnehmen.

Bei den Kosten gilt:

Vermieter dürfen elf Prozent der Sanierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. „Es gibt beinahe keine Obergrenze für Mietsteigerungen nach einer Modernisierung“, erklärt Frau Renate Tamm, Geschäftsführerin der Tamm Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG mit Niederlassungen in Peine, Braunschweig, Leipzig und Bad Blankenburg. Die Folgen sind weitreichend: „Wird, beispielsweise aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus bei der energetischen Modernisierung aus dem Vollen geschöpft – mit Dämmung, neuer Heizungsanlage und neuen Fenstern, kann dies schnell zu deutlichen Mieterhöhungen führen“, berichtet Tamm. Modernisierungskosten von 20.000 Euro rechtfertigen zum Beispiel bereits eine Mieterhöhung von 183,33 Euro im Monat, bei Investitionen von 40.000 Euro darf die Miete entsprechend um 366,66 Euro erhöht werden.

„Die mediale Debatte zeigt, dass dem Mieter nicht unbedingt geholfen ist, wenn er nun an den Heizkosten spart – sich aber andererseits die Grundmiete nicht mehr leisten kann. Die Sinnhaftigkeit einer energetischen Sanierung ist immer eine Entscheidung mit Fingerspitzengefühl.“ so Tamm.

Jedoch:

Nicht umlagefähig sind häufig in den Sanierungsmaßnahmen inkludierte Instandhaltungskosten für Arbeiten, die ohnehin notwendig geworden wären. Diese muss der Mieter nicht zahlen. Als Beispiel kann hier die Hausfassade dienen: Soll diese energetisch modernisiert werden, zählen 30 Prozent der Kosten pauschal zur Instandhaltung. Auch Kosten für die Beseitigung von Schäden oder Reparaturen sind immer Vermietersache. Außerdem darf der Vermieter keine Finanzierungskosten auf seine Mieter umlegen; also etwa Zinsen, die entstehen, wenn er für die Modernisierung einen Kredit aufnimmt.

Über die Tamm Immobilienverwaltung:

Die Tamm Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG mit Geschäftssitzen in Peine, Braunschweig, Leipzig und Bad Blankenburg ist eines der führenden Häuser im Bereich Immobilienverwaltung und Immobilienmanagement. Das Unternehmen ist dezentral organisiert und kann so auf individuellste Kundenansprüche mit maßgeschneiderten, flexiblen Lösungen reagieren. Die Kernprodukte der Tamm Immobilienverwaltung sind die klassische Wohnungseigentumsverwaltung, die Mietverwaltung (also die Verwaltung von Mieteinheiten Dritter) und die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen zu Festpreisen. Das Unternehmen ist hierbei überregional tätig. Durch die stetige Weiterentwicklung des Unternehmens sowie die langfristige Zufriedenheit seiner Kunden belegt die Tamm Immobilienverwaltung marktführende Positionen in fast allen Produktbereichen. Durch das Schwesterunternehmen Tamm ImmobilienMakler können ergänzende Lösungen aus den Bereichen Immobilienverkauf sowie Immobilienvermietung angeboten werden.