Tamm GmbH & Co. KG

BGH: Gefälschte Vorvermieterbescheinigung – fristlose Kündigung gerechtfertigt!

BGH: Gefälschte Vorvermieterbescheinigung – fristlose Kündigung gerechtfertigt!

BGH urteilt: Mieter fälscht Vorvermieterbescheinigung – fristlose Kündigung gerechtfertigt!

Das Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt die gängige Praxis.

Wer zum Zweck des Abschlusses eines Mietvertrages dem künftigen Vermieter eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung vorlegt, muss zu Recht mit der fristlosen Kündigung rechnen. (BGH VIII ZR 107/13). Erkennt der Vermieter aber die Fälschung, muss er auch sofort handeln, also kündigen. Er kann also nicht jahrelang warten, bis er aufgrund der damaligen Fälschung eine fristlose Kündigung ausspricht.

Der Bundesgerichtshof sah im diskutierten Fall – in der Vorlage einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung – eine erhebliche Verletzung vorvertraglicher Pflichten und hielt die fristlose Kündigung grundsätzlich für berechtigt.

Über die Tamm Immobilienverwaltung:

Die Tamm Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG mit Geschäftssitzen in Peine, Braunschweig, Leipzig und Bad Blankenburg ist eines der führenden Häuser im Bereich Immobilienverwaltung und Immobilienmanagement. Das Unternehmen ist dezentral organisiert und kann so auf individuellste Kundenansprüche mit maßgeschneiderten, flexiblen Lösungen reagieren. Die Kernprodukte der Tamm Immobilienverwaltung sind die klassische Wohnungseigentumsverwaltung, die Mietverwaltung (also die Verwaltung von Mieteinheiten Dritter) und die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen zu Festpreisen. Das Unternehmen ist hierbei überregional tätig. Durch die stetige Weiterentwicklung des Unternehmens sowie die langfristige Zufriedenheit seiner Kunden belegt die Tamm Immobilienverwaltung marktführende Positionen in fast allen Produktbereichen. Durch das Schwesterunternehmen Tamm ImmobilienMakler können ergänzende Lösungen aus den Bereichen Immobilienverkauf sowie Immobilienvermietung angeboten werden.