Tamm GmbH & Co. KG

Schönheitsreparaturen und Nachfristen

Schönheitsreparaturen und Nachfristen

Achtung beim Mieterwechsel!

Der Mieter zieht aus ohne seinenen vertraglich vereinbarten Renovierungsverpflichtungen oder Pflichten zur Mängelbeseitigung nachzukommen? Was ist zu tun um den Rechtsanspruch zu sichern? Wir beschreiben hier die Anforderungen an die sogenannte Nachfristsetzung. Es ist jedoch ratsam, sich hier eng mit dem Rechtsbeistand seines Vertrauens abzustimmen:

Ist der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, so wandelt sich dieser Anspruch nur dann in einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung, wenn der Vermieter dem Mieter erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat.

Der Vermieter muss also zum Ausdruck bringen, dass der Mieter unverzüglich zu leisten hat und ihn somit in Verzug setzen.

Der BGH hat zwar entschieden, dass eine zeitliche Grenze für die Erbringung der Leistung deutlich werden muss. Die Angabe eines Endtermins oder einer Zeitspanne ist aber nicht erforderlich.

BGH, Urteil v. 18.03.2015, VIII ZR 176/14