Tamm GmbH & Co. KG

BGH: Keine Mietminderung wegen hoher Heizkosten!

BGH unteilt: Keine Mietminderung wegen hoher Heizkosten!

Zur Modernisierung einer vertragsgemäßen Anlage ist der Vermieter nicht verpflichtet. Weiterführend berechtigt die Unwirtschaftlichkeit einer Heizungs- und Belüftungsanlage den Mieter nicht zur Mietminderung – wenn die Anlage fehlerfrei arbeitet und dem, bei Gebäudeerrichtung maßgeblichen Standard entspricht. Dass die dem vertragsgemäßen Zustand der Mietsache entsprechende Heizungs- und Belüftungsanlage im Vergleich hohe Energiekosten verursacht, ist bei der Beurteilung, ob ein Mangel der Mietsache vorliegt, nicht von Bedeutung, wenn die Anlage – wie im diskutierten Fall – dem bei der Errichtung des Gebäudes maßgeblichen technischen Standard entspricht und fehlerfrei arbeitet.
(BGH XII ZR 80/12)

Über die Tamm Immobilienverwaltung:

Die Tamm Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG mit Geschäftssitzen in Peine, Braunschweig, Leipzig und Bad Blankenburg ist eines der führenden Häuser im Bereich Immobilienverwaltung und Immobilienmanagement. Das Unternehmen ist dezentral organisiert und kann so auf individuellste Kundenansprüche mit maßgeschneiderten, flexiblen Lösungen reagieren. Die Kernprodukte der Tamm Immobilienverwaltung sind die klassische Wohnungseigentumsverwaltung, die Mietverwaltung (also die Verwaltung von Mieteinheiten Dritter) und die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen zu Festpreisen. Das Unternehmen ist hierbei überregional tätig. Durch die stetige Weiterentwicklung des Unternehmens sowie die langfristige Zufriedenheit seiner Kunden belegt die Tamm Immobilienverwaltung marktführende Positionen in fast allen Produktbereichen. Durch das Schwesterunternehmen Tamm ImmobilienMakler können ergänzende Lösungen aus den Bereichen Immobilienverkauf sowie Immobilienvermietung angeboten werden.