Tamm GmbH & Co. KG

BGH: Eigenmächtig Handwerker beauftragen birgt Gefahr für Mieter!

Warum sollten Mieter nicht eigenmächtig Handwerker beauftragen?

Mieter dürfen nicht eigenmächtig einen Handwerker mit einer Reparatur beauftragen, wenn sie in ihrer Wohnung einen Mangel feststellen. Sie müssen dem Vermieter den Mangel zunächst anzeigen und ihm ausreichend Zeit lassen, den Umstand zu prüfen und ggf. beseitigen zu lassen. Tun sie das nicht, müssen Mieter die Kosten für die Reparatur selbst tragen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 222/06). „Etwas anderes gilt lediglich für Notfälle wie bspw. Wasserrohrbrüche oder Sturmschäden, die im Zusammenhang mit einer notwendigen Schadenabwehr sofort behoben werden müssen. Hier kann der Mieter gleich einen Handwerker rufen.“, erklärt Frau Renate Tamm, Geschäftsführerin der Tamm Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG mit Niederlassungen in Peine, Braunschweig, Leipzig und Bad Blankenburg.

Welches Vorgehen wird empfohlen?

Wenn nicht Gefahr im Verzug ist, muss der Mieter den Mangel als erstes dem Vermieter mitteilen. „Am besten erfolgt dies schriftlich und mit einer beigelegten Dokumentation des Schadens in Form von Fotos. Der Vermieter muss dann den Mangel – sofern er dafür einzustehen hat – beseitigen. Solange er dies nicht tut, darf der Mieter die Miete um einen angemessenen Betrag mindern. Der Mieter muss dem Vermieter den Mangel jedoch stets anzeigen, da er sonst sein Minderungsrecht verlieren kann. Dass er ab sofort weniger Miete zahlt, muss er dem Vermieter nicht zusätzlich mitteilen – er kann es einfach tun, die Mängelanzeige genügt. Zahlt der Mieter umgekehrt trotz eines Mangels weiterhin vorbehaltlos die volle Miete, kann er unter Umständen sogar sein Minderungsrecht verlieren.“, so Tamm mit Verweis auf ein weiteres Urteil des BGH (Az. VIII ZR 274/02).

Hat der Mieter Meldung gemacht, kann er nicht davon ausgehen, dass der Vermieter den Mangel sofort beseitigt. Vielmehr muss diesem zunächst die Möglichkeit eingeräumt werden, den Schaden zu prüfen. „Der Mieter ist hier in der Pflicht, dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Diese Frist muss ausreichend dimensioniert sein, um die Reparatur innerhalb dieses Zeitfensters durchführen zu können. In der praktischen Anwendung kann eine solche Frist mal drei Werktage lang sein, mal vier Wochen, was letztendlich immer von der konkreten Einzelfallbewertung abhängt.“, berichtet Frau Tamm. Ist der Mangel dem Vermieter bereits angezeigt worden und behebt dieser selbigen nicht innerhalb der angemessen dimensionierten Frist, muss der Mieter die Schadensbeseitigung nun schriftlich anmahnen. Erst wenn der in Verzug gesetzte Vermieter auch dann immer noch nicht tätig wird, darf der Mieter die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben. Die Kosten wird der Mieter zunächst auslegen müssen – allerdings kann er sie vom Vermieter zurückverlangen oder mit den zukünftigen Mietzahlungen verrechnen.

Fazit:

Wenn kein akuter Notfall vorliegt oder kein weiterer Schaden durch Verzug droht, darf der Mieter keinen Handwerker rufen, ohne zuvor den Vermieter informiert und bei Nichtreaktion angemahnt zu haben. Sonst bleibt er auf den Kosten sitzen – auch wenn die Reparatur notwendig war. Der Vermieter darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Über die Tamm Immobilienverwaltung:

Die Tamm Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG mit Geschäftssitzen in Peine, Braunschweig, Leipzig und Bad Blankenburg ist eines der führenden Häuser im Bereich Immobilienverwaltung und Immobilienmanagement. Das Unternehmen ist dezentral organisiert und kann so auf individuellste Kundenansprüche mit maßgeschneiderten, flexiblen Lösungen reagieren. Die Kernprodukte der Tamm Immobilienverwaltung sind die klassische Wohnungseigentumsverwaltung, die Mietverwaltung (also die Verwaltung von Mieteinheiten Dritter) und die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen zu Festpreisen. Das Unternehmen ist hierbei überregional tätig. Durch die stetige Weiterentwicklung des Unternehmens sowie die langfristige Zufriedenheit seiner Kunden belegt die Tamm Immobilienverwaltung marktführende Positionen in fast allen Produktbereichen. Durch das Schwesterunternehmen Tamm ImmobilienMakler können ergänzende Lösungen aus den Bereichen Immobilienverkauf sowie Immobilienvermietung angeboten werden.