Tamm GmbH & Co. KG

Ab November 2015 neue Aufgabe für Vermieter!

Ab November 2015 neue Aufgabe für Vermieter!

Ab November 2015 neue Aufgabe für Vermieter: die Meldebestätigung für Mieter!

Vom 01.11.2015 an gilt ein neues Meldegesetz. Es verpflichtet die Vermieter, Ein- und Auszüge von Mietern schriftlich zu bestätigen – und zwar innerhalb von zwei Wochen. Versäumt der Vermieter dies, drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.

Vermieter müssen den Ein- und Auszug eines Mieters schriftlich bestätigen.

Bisher galt, dass sich Mieter selbstständig innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes anmelden müssen. Die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Sachsen erlauben bereits eine Ummeldung binnen 14 Tagen, nun gilt diese Frist für alle. Für diese Ummeldung benötigt der Mieter nun wieder die Meldebestätigung seines Vermieters – ohne diese er sich nicht am neuen Wohnort anmelden kann. Der Vermieter oder sein beauftragter Verwalter ist verpflichtet, diese Bestätigung pünktlich auszustellen.

Verpflichtung für Meldebestätigung auch bei Auszug

Während es für den Mieter ausreicht, sich am neuen Wohnort anzumelden, muss der Vermieter bzw. sein Verwalter auch dessen Auszug bestätigen, und das ebenfalls innerhalb von zwei Wochen.

Übrigens: Der Vermieter kann sich bei der Meldebehörde informieren, ob sich sein alter Mieter tatsächlich abgemeldet, sein neuer angemeldet hat. Umgekehrt ist die Behörde befugt, Informationen über aktuelle oder vorige Mieter bei ihm nachzufragen.

Eine entsprechende Meldebestätigung haben wir in unserem Downloadbereich für Sie hinterlegt!

Über die Tamm Immobilienverwaltung:

Die Tamm Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG mit Geschäftssitzen in Peine, Braunschweig und Bad Blankenburg ist eines der führenden Häuser im Bereich Immobilienverwaltung und Immobilienmanagement. Das Unternehmen ist dezentral organisiert und kann so auf individuellste Kundenansprüche mit maßgeschneiderten, flexiblen Lösungen reagieren. Die Kernprodukte der Tamm Immobilienverwaltung sind die klassische Wohnungseigentumsverwaltung, die Mietverwaltung (also die Verwaltung von Mieteinheiten Dritter) und die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen zu Festpreisen. Das Unternehmen ist hierbei überregional tätig. Durch die stetige Weiterentwicklung des Unternehmens sowie die langfristige Zufriedenheit seiner Kunden belegt die Tamm Immobilienverwaltung marktführende Positionen in fast allen Produktbereichen. Durch das Schwesterunternehmen Tamm ImmobilienMakler können ergänzende Lösungen aus den Bereichen Immobilienverkauf sowie Immobilienvermietung angeboten werden.